Archiv der Kategorie: Veränderungsstrategie

DEMOKRATIE – Beispiel einer VERÄNDERUNGSSTRATEGIE. Ein DEMOKRATIE-LABOR für eine KOMMUNE

Letzte Änderung: 3.Dez 2024

Autor: Gerd Doeben-Henisch

(An dieser Stelle Danke an Manfred Klimmeck für seine intensiven, kritischen und konstruktiven Kommentare seit Version 1!)

Kontakt:datw@oksimo.org

KONTEXT

Dieser Text gehört zum Thema DEMOKRATIE.

DEMOKRATIE und VERÄNDERUNGSSTRATEGIE

AUSGANGSLAGE – Wissen ist unumgänglich

Unter dem Obertitel ‚Demokratie‘ geht es zunächst mal um die begriffliche Klärung, was in diesem Text unter ‚Demokratie‘ verstanden wird. Sobald durch diese Klärung hinreichende Klarheit entstanden ist, kann sich angesichts einer realen Situation die Aufgabe stellen, das eine oder andere zu verändern.

In vorausgehenden Überlegungen wie z.B. jene vom 5.Juni 2023 DEMOKRATIE ALS ‚ZWEIGETEILTES EINS‘. SKIZZE und vom 16.April 2024 DEMOKRATIE ALS ‚ZWEIGETEILTES EINS‘.  ERGÄNZUNG: WOLKE DES WISSENS wurden einige Grundelemente thematisiert, die für eine Demokratie wichtig sind. In beiden Texten nahm dabei die Rolle des ‚gemeinsamen Wissens‘ — auch ‚Wolke des Wissens‘ genannt — eine zentrale Stelle ein. Ohne eine aktuelle, zutreffende aktive ‚Wolke des Wissens‘ ist eine moderne Demokratie grundsätzlich nicht möglich.

Letztlich ist es ein ‚gemeinsames Wissen‘, was Bürger und gewählte Vertreter verbindet, wechselseitig inspiriert, Rückhalt gibt, und nicht nur eine gegenwärtige, aktuelle Situation angemessen abbildet, sondern auch notwendige und mögliche Veränderungen sichtbar macht, die aus der von Problemen geladenen Gegenwart in eine — hoffentlich — weniger Problem geladene Zukunft führen kann.

CHRONISCHER MANGEL AN WISSEN

Solch ein ‚gemeinsames Wissen‘ entsteht nicht ‚einfach so‘: es erfordert reale Arbeit mit entsprechendem Zeitbedarf, eingebettet in Kommunikationsprozesse, die geeignet sind, in allen Beteiligten das notwendige Wissen entstehen zu lassen: Recherchieren, klären, diskutieren, Skizzen machen, Schaubilder, Modelle erarbeiten, Abläufe testen, immer hinreichend dokumentieren und vieles mehr gehören dazu.

Jeder der im Berufsleben steht, sei es in Firmen, Verwaltungen, in Behörden oder dergleichen mehr, der weiß, dass eine Sache fast nie funktioniert: zusätzlich zur ’normalen‘ Arbeit sich Zeit zu nehmen, um mit anderen Kollegen und Kolleginnen über mögliche Verbesserungen, über mögliche Alternativen zu den eingefahrenen Abläufen gemeinsam nachzudenken, ohne Druck, mit Freiheit zum Denken, etwas gar experimentell einfach mal auszuprobieren. Die Gegenwart erscheint in der Regel so wichtig, so übermächtig wichtig, dass Gedanken zu möglichen die Zukunft erhaltenden Maßnahmen in der Regel schon im Ansatz unterdrückt werden.

In Kommunen mit ihren Verwaltungen, mit den Gemeindevorständen und den zentralen Gemeindevertretungen ist dies nicht anders. Möglicherweise ist es hier sogar drängender als in anderen Bereichen wie z.B. in der Wirtschaft: wenn sich in der Wirtschaft neue Märkte öffnen, neue Technologien verfügbar werden, neuartige Probleme auftreten, dann können sich im Prinzip — nicht immer ganz einfach — neue Dienstleistungen herausbilden, die sich auf dieses ‚Neue‘ einstellen, können sich neue Produktionsformen oder gar neue Firmen bilden, die sich darauf spezialisieren. Die ‚politischen Kernstrukturen‘ einer Kommune sind per Verfassung in ihrer Struktur und in ihrer Größe ‚festgeschrieben‘: bei 13.000 Einwohner beispielsweise sind nur 37 Gemeindevertreter für die Gemeindevertretung zugelassen. [1] Was immer sonst in solch einer Kommune an Strukturen existiert, es sind diese 37 Bürger, die alle aktuellen und potentiell zukünftigen Prozesse vordenken, bewerten, entscheiden und dann ihre Umsetzung anstoßen und überprüfen müssen. Angesichts der Vielzahl der Probleme einer solchen Kommune heute, dazu die stark gewachsene Komplexität der verschiedenen Sachverhalte, ist es im Normalfall ausgeschlossen, dass diese 37 Bürger — mehrheitlich Ehrenamtliche — über die notwendige Zeit verfügen, sich in alles hinein arbeiten zu können, noch besitzen sie oft die notwendigen Kompetenzen, die es braucht, die anstehenden Aufgaben angemessen zu verstehen.

In dieser Ausgangslage ist es weder möglich, der aktuellen Gegenwart ‚maximal‘ gerecht zu werden, noch den verschiedenen möglichen Zukünften, die sich aus einer Gegenwart ergeben können. Allerdings, wir leben in einer ‚realen‘ Welt mit ‚endlichen Randbedingungen‘. Die Anforderung, in den Lösungen zu gestellten Aufgaben ein ‚Optimum‘ zu erreichen, kann in dieser Welt immer nur eine ‚Annäherung‘ an ein Optimum sein, zumal wir zu einem gegebenen Zeitpunkt die verschiedenen möglichen Zukünfte weitgehend nicht kennen. Wir müssen diese letztlich ‚erraten‘!

[1] Siehe die Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005, §38 : https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-GemOHE2005pP38

NICHT AUFGEBEN

Sich in solch einer Situation mit einem ‚dann ist es halt so‘ von möglichen verbesserten Ansätzen für mögliche Lösungen einfach so zu verabschieden, ist vielleicht nicht die beste Strategie.

Vor allem sollte man sich klar machen, dass diese unbefriedigende Situation nicht dadurch bedingt ist, dass die jeweiligen gewählten Bürger ’schuldhaft ungenügend‘ sind, sondern diese Situation ist so, weil die geltende Verfassung diesen Zustand in einer endlichen Welt erzwingt; wie immer wir es drehen und wenden wollen: 37 gewählte Vertreter werden sich immer in der Situation vorfinden, in der die verfügbaren Mittel vorne und hinten nicht ausreichen werden, egal welche Bürger gewählt werden.

WAS KÖNNEN WIR TUN?

Möchte man zumindest versuchen, etwas zu tun, dann kann man sich die Tatsache zu Nutze machen (siehe Bild ‚Lösungsprozess…‘), dass die gewählten Bürger in der Gemeindevertretung (GV) zwar von der Verfassung autorisiert sind, ‚repräsentativ‘ zu entscheiden (d.h. ohne Rücksicht auf ’spezielle Bedürfnisse von Bürgern‘ nehmen zu müssen), dass sie aber zugleich auch dem ‚Wohl des Volkes‘ verpflichtet sind, und zwar in aller erster Linie, unabhängig von ihrem aktuellen Parteiprogramm! Was aber ist das ‚Wohl des Volkes‘?

Da kein einzelner Mensch in einer Demokratie beanspruchen kann, es alleine bessere zu wissen als alle anderen, spielen also ‚die Anderen‘ eine wichtige Rolle. Da es in einer ‚endlichen Welt‘ nicht möglich ist, immer ‚alle anderen‘ einzubeziehen, braucht man eine ‚pragmatische Lösung‘ durch die zumindest die Möglichkeit besteht, ’so viele wie möglich, die wollen‘, in den Prozess einer ‚Lösungssuche‘ zu einer ‚Menge von Aufgaben‘ einzubeziehen (siehe BILD).

BILD : Lösungsprozess mit Erweiterungsmöglichkeiten. Dies ist wie folgt zu verstehen: Im ‚Normalfall‘ tagt die Gemeindevertretung (GV, Standard), behandelt ihre Aufgabenstellung und beschließt Lösungen. Es steht der Gemeindevertretung aber frei, den Prozess ihrer ‚Lösungssuche‘ freiwillig zu erweitern, indem sie Erweiterte Sitzungen vereinbart, in denen sowohl die offizielle Gemeindevertretung (GV, Standard) sich engagiert, wie auch Bürger, die an der Lösungssuche mitwirken wollen (GV, Experimentell). Dies werden immer nur einige wenige Bürger sein (GV, experimentell, partiell). Solche ‚optional erweiterte‘ Sitzungen sind natürlich in mehrfachem Sinne ‚Risiko behaftet‘, bieten allerdings auch eventuell eine ‚Vergrößerung des Lösungspotentials‘. Ein noch anderer Ansatz besteht darin, dass die Bürger selbst eine ‚Simulierte Gemeindevertreter Sitzung‘ organisieren, bei der die ‚echten‘ Gemeindevertreter wie alle anderen auch als Bürger teilnehmen können (GV, Experimentell, partiell). Diese ‚optionalen Sitzungen‘ haben keinerlei verbindlichen Charakter für die Lösungen der normalen Gemeindevertretung. Wenn in diesen optionalen Sitzungen Lösungen entstehen, die von einer Mehrheit als ‚gut‘ betrachtet werden, kann die normale GV entscheiden, ob sie diese übernimmt.

Es ist den gewählten Bürgern — den Gemeindevertretern — frei gestellt, ob sie sich auf solche ‚erweiterten Lösungs-Such-Modelle‘ einlassen wollen oder nicht. Es ist einer GV freigestellt, ihre ‚Lösungsprozesse‘ so zu öffnen, dass möglichst viele Bürger auf unterschiedlichste Weise so teilnehmen können, dass in konkreter Interaktion mit den interessierten Bürgern eine möglichst große Bandbreite dessen sichtbar wird, was für die Lösung der Aufgabe wichtig ist bzw. sein kann. Letztlich muss auch dann die GV entscheiden, aber die Entscheidungsbasis kann auf Erweiterung des Verfahrens der Lösungs-Suche erheblich differenzierter ausfallen und mit mehr Qualität angereichert sein.

EINE STRATEGIE DER VERÄNDERUNG ?

Will die GV ihren Prozess der Lösungs-Suche erweitern, dann muss man natürlich vorab die Frage beantworten, wie denn überhaupt ein ‚besseres Verfahren‘ der Entscheidungsfindung aussehen könnte, damit man aktuelle Entscheidungsprozesse verbessern kann.

Gleichzeitig wird man davon ausgehen müssen, dass man nicht einen ‚laufenden Betrieb‘ einfach mal so ‚umbaut‘. Dadurch würden die normalen Prozesse empfindlich gestört; ein zu großes Risiko.

Ein erprobtes Veränderungsmodell wäre hier die Einführung einer parallelen ‚experimentellen Struktur‘, in der man versucht, alle wichtigen Anforderungen einer realen Gemeindevertretung aufzugreifen, mit allen realen Daten, unter Beachtung der offiziellen ‚Regeln‘ der Verfassung, die aber im Falle von Fehlern kein Unheil anrichten würde, im Gegenteil: alle Beteiligten würden aus Fehlern sehr viel Lernen können! Solch eine parallele experimentelle Struktur könnte eben ein ‚Demokratie Labor‘ sein, das solche Experimente erlaubt.

Ein erstes Konzept

für die konkrete Ausgestaltung eines Demokratie-Labors für die Realisierung einer experimentellen Gemeindevertretung (GV, Experimentell, partiell) findet sich im folgenden Beitrag: https://www.oksimo.org/2024/12/02/demokratie-labor-beispiel/