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DEMOKRATIE-LABOR : Teil 1 – Das Planspielkonzept

Letzte Änderungen: 6.April 2025, 23:00h

–!! Noch im Entwurf !!–

Autor: Gerd Doeben-Henisch

Kommentare an: big-demokratie@oksimo.org

Dieser Text gehört in den Kontext des Themas ‚DEMOKRATIE-LABOR‘.

Das Planspielkonzept

In den ersten beiden Teilen wurden die politischen Organe der Gemeinde und die Struktur des Haushalts kurz beschrieben. Hier soll jetzt das Planspielkonzept vorgestellt werden, mit dem in den nächsten Monaten gearbeitet werden soll.

Es soll von Anfang an ‚real spielbar‘ sein, aber zugleich soll es nach und nach immer weiter entwickelt werden.

Die Idee dahinter ist, dass mit Hilfe dieses Planspielkonzepts jeder Bürger über die Möglichkeit verfügen soll, auf spielerische Weise verstehen zu lernen, wie die zentralen politische Prozesse in der Gemeinde ablaufen. Einerseits kann man also die realen Prozesse kennen lernen, zugleich besteht aber auch die Möglichkeit, zusammen mit anderen ausprobieren zu können, was passieren würde, wenn man selber ‚Gemeindevertretung spielt‘.

Vielleicht wird auf diese Weise bei der einen oder dem anderen das Interesse geweckt, sich selbst mehr in der Gemeinde zu engagieren.

Hier also das Konzept.

RAHMENKONZEPT FÜR DAS PLANSPIEL

HANDLUNGSRAUM

Der Handlungsraum wird gebildet durch die Gemeinde 61137 Schöneck, für die es einen vielfältigen Kontext gibt.

KOMMUNE

Die Kommune 61137 Schöneck ist ein realer Ort, für den durch akzeptierte Gesetze und Verordnungen aus dem Kontext verschiedene ‚politische Rollen‘ definiert sind (wie z.B. ‚Gemeindevertretung‘, ‚Gemeindevorstand‘, ‚Bürgermeisterin’ usw.).

GEGENSTAND DES PLANSPIELS


Die Mitspielenden versuchen, die politischen Abläufe und Organe zu simulieren und so zu gestalten, dass ‚gemeinsame Ziele‘ erreicht werden können. Zur Teilnahme eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger Schönecks, ebenso wie aktuelle Akteure der Gemeindepolitik.

Bei den ‚Zielen‘ kann man solche unterscheiden, die der Kommune ‚von außen aufgezwungen‘ sind – nennen wir sie ‚verpflichtete Ziele‘ –, und solche Ziele, die sich die Kommune ‚selbst setzt‘ – nennnen wir sie ‚Eigene Ziele‘ –.

Ein Beispiel für ein ‚verpflichtendes Ziel‘ ist z.B. die Bereitstellung von genügend guten KITA-Plätzen.

Beispiele für ‚eigene Ziele‘ können z.B. sein ‚die Ansiedlung von mehr Gewerbe‘ sein oder die ‚Sicherung von genügend Wasser‘.

PROZESS MODELL

Um mögliche Ziele zu erreichen, muss die Kommune geeignete ‚Prozesse‘ anstoßen, durch welche die ‚aktuelle Situation (IST-Situation)‘ mittels ‚geeigneter Maßnahmen‘ so ‚umgestaltet‘ wird, dass die ‚gesetzten Ziele‘ auch ‚tatsächlich erreicht‘ werden.

IST-SITUATION


Zur IST-Situation gehört eine hinreichende Beschreibung aktueller, echter Entscheidungssituationen und in der Endausbaustufe des Planspiels auch des aktuellen Haushalts und all jener Faktoren, die den Zustand des Haushalts im Blick auf die gesetzten Ziele real beeinflussen.

MASSNAHMEN

Um eine gegebene IST-SITUATION in Richtung von gesetzten ZIEL-SITUATIONEN hin real zu ‚verändern‘, braucht es einen ‚Katalog von geeigneten Massnahmen‘, mittesl deren eine IST-Situation real so verändert werden kann, dass nach einer geplanten Zeit die ZIEL-SITUATIONEN erreicht werden.

Die Grundstruktur einer Massnahme sollte faher das Format haben:

WENN bestimmte Sachverhalte aktuell gegeben sind,

DANN sollten bestimmte Massnahmen durchgeführt werden, die entsprechende Veränderungen zur Folge haben.

Dabei sollten Faktoren wie ‚Zeitbedarf‘, ‚Finanzbedarf‘, ‚Ressourcenbedarf‘ und Ähnliches mit berücksichtigt werden.

VORGEHENSWEISE

In einem eigenen Dokument sollte festgehalten werden, wie die Vorgehensweise aussieht, innerhalb deren alle Beteiligten Massnahmen auswählen und anwenden können.

Es sollte festgelegt werden,

  1. welche ‚Akteure‘ es in diesem kommunalen Veränderungsprozess geben sollte
  2. in welcher zeitlichen Abfolge jemand Maßnahmen entscheiden kann
  3. in welchen Zeiteinheiten (Jahr, Vierteljahr, Monat, …) gehandelt werden soll.

ENTWICKLUNGSPHASE 1 und 2

In der Entwicklungsphase 1 (bis ca. November 2025) wird der ‚Haushalt‘ der Gemeinde als gegebener Rahmen vorausgesetzt und es wird eine Umgebung zur Verfügung gestellt, die es erlaubt die Arbeit der ‚Gemeindevertretung (GV)‘ nachzubilden.

In der Entwicklungsphase 2 (ab ca. November 2025) wird auch der Haushalt der Gemeinde in seinen wichtigen Strukturen und in seinen inneren Wechselbeziehungen so abgebildet, dass man sehen kann, wie verschiedene Aktionen die einzelnen Größen des Haushalts verändern.

ENTWICKLUNGSPHASE 1 : Die Arbeit der Gemeindevertretung

Die ‚Gemeindevertretung (GV)‘ der Gemeinde ist das zentrale politische Organ der Gemeinde. Dieses Gremium findet sich mehrmals im Jahr zu ‚Sitzungen‘ zusammen, in denen entlang einer ‚Tagesordnung‘ die verschiedenen ‚Punkte der Tagesordnung‘ abgearbeitet werden. Nach solch einer Sitzung gibt es eine offizielle ‚Niederschrift‘ der Sitzung mit allen relevanten ‚Beschlüssen‘. Im Vorfeld einer Sitzung der Gemeindevertretung trifft sich das ‚Präsidium‘ der Gemeindevertretung bestehend aus den Vorsitzenden aller Fraktionen und beschließt die Tagesordnung für die nächste Sitzung. Diese Tagesordnung steht den einzelnen ‚Mitgliedern der Gemeindevertretung‘ ca. 2-3 Arbeitstage nach der Präsidiumssitzung zur Verfügung. Die einzelnen ‚Fraktionen‘ haben dann ca. 1.5 Wochen Zeit zur Verfügung, um sich auf die Sitzung der Gemeindevertretung vorzubereiten.

Nach Bedarf delegiert die Gemeindevertretung bestimmte Fragestellungen an einen ‚Ausschuss‘ (z.B. an den ‚Haupt- und Finanzausschuss (HUF)‘), der die Fragestellung bearbeitet und seine Ergebnisse als Empfehlungen an die Gemeindevertretung für die weitere Bearbeitung zurück leitet. In seltenen Fällen kann die Gemeindevertretung einen Ausschuss auch so beauftragen, dass deren Ergebnisse direkt Beschlusscharakter haben.

DIE ROLLE DES HAUSHALTS IM JAHRESVERLAUF

Während der laufenden Arbeit eines Jahres wird der ‚aktuell gültige Haushalt‘ als vorgegebener ‚Rahmen‘ vorausgesetzt. Im Haushalt ist geregelt, wie viel Geld für welche Sachtitel zur Verfügung steht. In diesem Fall muss die Gemeindevertretung für Maßnahmen, die finanziert werden müssen, nur darauf achten, ob die benötigten Finanzmittel im Rahmen des gültigen Haushalts prinzipiell zur Verfügung stehen.

In Ausnahmefällen — eher selten — muss bei außerordentlichen Ereignissen der Haushalt durch einen ‚Nachtragshaushalt‘ den veränderten Bedingungen angepasst werden.

AUFSTELLUNG DES HAUSHALTS

Normalerweise wird der Haushalt für das nachfolgende Jahr am Ende des laufenden Jahres neu vorbereitet und zu Beginn des nachfolgenden Jahres verabschiedet. Dieser Vorgang soll in Phase 2 des Planspiels nachgebildet werden.

TECHNISCHE UMSETZUNG DES PLANSPIELS

Das Konzept des Planspiels sieht vor, dass es entweder im Rahmen einer Versammlung in einem ‚gemeinsamen Raum‘ oder aber auch ‚verteilt online‘ gespielt werden kann.

Dazu wird im Internet ein ‚Server‘ zur Verfügung gestellt, der alle Elemente des Planspiels sowie alle Interaktionen zwischen den Beteiligten (den ‚Akteuren‘) und allen nötigen Ressourcen (z.B. die ‚Tagesordnung‘, der ‚Haushalt‘,…) in einer Software abbildete. Jeder Akteur wird mittels eines ‚Browsers‘ (auf dem PC oder dem Handy) eine Verbindung mit dieser Software aufbauen können. Sobald die Anmeldung vollzogen wurde ist ein Akteur ‚im Spiel‘; er wird zu einem ‚Mitspieler‘.

Dieses Softwarekonzept ist sehr niederschwellig und lässt sich nach Bedarf mit geringem Aufwand beliebig erweitern. Man benötigt dafür nur eine normale Internetadresse (eine ‚Domäne‘).

DEMOKRATIE – Beispiel einer VERÄNDERUNGSSTRATEGIE. Ein DEMOKRATIE-LABOR für eine KOMMUNE

Letzte Änderung: 18.Dez 2024

Autor: Gerd Doeben-Henisch

(An dieser Stelle Danke an Manfred Klimmeck für seine intensiven, kritischen und konstruktiven Kommentare seit Version 1)

Kontakt:datw@oksimo.org

KONTEXT

Dieser Text gehört zum Thema DEMOKRATIE. Es ist ferner geplant, diesen Teil 1 mit Teil 2 in das Buch D@W zu übernehmen. Siehe dort den Abschnitt „Demokratie@Work: Ein Realexperiment“.)

DEMOKRATIE und VERÄNDERUNGSSTRATEGIE

AUSGANGSLAGE – Wissen ist unumgänglich

Unter dem Obertitel ‚Demokratie‘ geht es zunächst mal um die begriffliche Klärung, was in diesem Text unter ‚Demokratie‘ verstanden wird. Sobald durch diese Klärung hinreichende Klarheit entstanden ist, kann sich angesichts einer realen Situation die Aufgabe stellen, das eine oder andere zu verändern.

In vorausgehenden Überlegungen wie z.B. jene vom 5.Juni 2023 DEMOKRATIE ALS ‚ZWEIGETEILTES EINS‘. SKIZZE und vom 16.April 2024 DEMOKRATIE ALS ‚ZWEIGETEILTES EINS‘.  ERGÄNZUNG: WOLKE DES WISSENS wurden einige Grundelemente thematisiert, die für eine Demokratie wichtig sind. In beiden Texten nahm dabei die Rolle des ‚gemeinsamen Wissens‘ — auch ‚Wolke des Wissens‘ genannt — eine zentrale Stelle ein. Ohne eine aktuelle, zutreffende aktive ‚Wolke des Wissens‘ ist eine moderne Demokratie grundsätzlich nicht möglich.

Letztlich ist es ein ‚gemeinsames Wissen‘, was Bürger und gewählte Vertreter verbindet, wechselseitig inspiriert, Rückhalt gibt, und nicht nur eine gegenwärtige, aktuelle Situation angemessen abbildet, sondern auch notwendige und mögliche Veränderungen sichtbar macht, die aus der von Problemen geladenen Gegenwart in eine — hoffentlich — weniger Problem geladene Zukunft führen kann.

CHRONISCHER MANGEL AN WISSEN

Solch ein ‚gemeinsames Wissen‘ entsteht nicht ‚einfach so‘: es erfordert reale Arbeit mit entsprechendem Zeitbedarf, eingebettet in Kommunikationsprozesse, die geeignet sind, in allen Beteiligten das notwendige Wissen entstehen zu lassen: Recherchieren, klären, diskutieren, Skizzen machen, Schaubilder, Modelle erarbeiten, Abläufe testen, immer hinreichend dokumentieren und vieles mehr gehören dazu.

Jeder der im Berufsleben steht, sei es in Firmen, Verwaltungen, in Behörden oder dergleichen mehr, der weiß, dass eine Sache fast nie funktioniert: zusätzlich zur ’normalen‘ Arbeit sich Zeit zu nehmen, um mit anderen Kollegen und Kolleginnen über mögliche Verbesserungen, über mögliche Alternativen zu den eingefahrenen Abläufen gemeinsam nachzudenken, ohne Druck, mit Freiheit zum Denken, etwas gar experimentell einfach mal auszuprobieren. Die Gegenwart erscheint in der Regel so wichtig, so übermächtig wichtig, dass Gedanken zu möglichen die Zukunft erhaltenden Maßnahmen in der Regel schon im Ansatz unterdrückt werden.

In Kommunen mit ihren Verwaltungen, mit den Gemeindevorständen und den zentralen Gemeindevertretungen ist dies nicht anders. Möglicherweise ist es hier sogar drängender als in anderen Bereichen wie z.B. in der Wirtschaft: wenn sich in der Wirtschaft neue Märkte öffnen, neue Technologien verfügbar werden, neuartige Probleme auftreten, dann können sich im Prinzip — nicht immer ganz einfach — neue Dienstleistungen herausbilden, die sich auf dieses ‚Neue‘ einstellen, können sich neue Produktionsformen oder gar neue Firmen bilden, die sich darauf spezialisieren. Die ‚politischen Kernstrukturen‘ einer Kommune sind per Verfassung in ihrer Struktur und in ihrer Größe ‚festgeschrieben‘: bei 13.000 Einwohner beispielsweise sind nur 37 Gemeindevertreter für die Gemeindevertretung zugelassen. [1] Was immer sonst in solch einer Kommune an Strukturen existiert, es sind diese 37 Bürger, die alle aktuellen und potentiell zukünftigen Prozesse vordenken, bewerten, entscheiden und dann ihre Umsetzung anstoßen und überprüfen müssen. Angesichts der Vielzahl der Probleme einer solchen Kommune heute, dazu die stark gewachsene Komplexität der verschiedenen Sachverhalte, ist es im Normalfall ausgeschlossen, dass diese 37 Bürger — mehrheitlich Ehrenamtliche — über die notwendige Zeit verfügen, sich in alles hinein arbeiten zu können, noch besitzen sie oft die notwendigen Kompetenzen, die es braucht, die anstehenden Aufgaben angemessen zu verstehen.

In dieser Ausgangslage ist es weder möglich, der aktuellen Gegenwart ‚maximal‘ gerecht zu werden, noch den verschiedenen möglichen Zukünften, die sich aus einer Gegenwart ergeben können. Allerdings, wir leben in einer ‚realen‘ Welt mit ‚endlichen Randbedingungen‘. Die Anforderung, in den Lösungen zu gestellten Aufgaben ein ‚Optimum‘ zu erreichen, kann in dieser Welt immer nur eine ‚Annäherung‘ an ein Optimum sein, zumal wir zu einem gegebenen Zeitpunkt die verschiedenen möglichen Zukünfte weitgehend nicht kennen. Wir müssen diese letztlich ‚erraten‘!

[1] Siehe die Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005, §38 : https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-GemOHE2005pP38

NICHT AUFGEBEN

Sich in solch einer Situation mit einem ‚dann ist es halt so‘ von möglichen verbesserten Ansätzen für mögliche Lösungen einfach so zu verabschieden, ist vielleicht nicht die beste Strategie.

Vor allem sollte man sich klar machen, dass diese unbefriedigende Situation nicht dadurch bedingt ist, dass die jeweiligen gewählten Bürger ’schuldhaft ungenügend‘ sind, sondern diese Situation ist so, weil die geltende Verfassung diesen Zustand in einer endlichen Welt erzwingt; wie immer wir es drehen und wenden wollen: 37 gewählte Vertreter werden sich immer in der Situation vorfinden, in der die verfügbaren Mittel vorne und hinten nicht ausreichen werden, egal welche Bürger gewählt werden.

WAS KÖNNEN WIR TUN?

Möchte man zumindest versuchen, etwas zu tun, dann kann man sich die Tatsache zu Nutze machen (siehe Bild ‚Lösungsprozess…‘), dass die gewählten Bürger in der Gemeindevertretung (GV) zwar von der Verfassung autorisiert sind, ‚repräsentativ‘ zu entscheiden (d.h. ohne Rücksicht auf ’spezielle Bedürfnisse von Bürgern‘ nehmen zu müssen), dass sie aber zugleich auch dem ‚Wohl des Volkes‘ verpflichtet sind, und zwar in aller erster Linie, unabhängig von ihrem aktuellen Parteiprogramm! Was aber ist das ‚Wohl des Volkes‘?

Da kein einzelner Mensch in einer Demokratie beanspruchen kann, es alleine bessere zu wissen als alle anderen, spielen also ‚die Anderen‘ eine wichtige Rolle. Da es in einer ‚endlichen Welt‘ nicht möglich ist, immer ‚alle anderen‘ einzubeziehen, braucht man eine ‚pragmatische Lösung‘ durch die zumindest die Möglichkeit besteht, ’so viele wie möglich, die wollen‘, in den Prozess einer ‚Lösungssuche‘ zu einer ‚Menge von Aufgaben‘ einzubeziehen (siehe BILD).

BILD : Lösungsprozess mit Erweiterungsmöglichkeiten. Dies ist wie folgt zu verstehen: Im ‚Normalfall‘ tagt die Gemeindevertretung (GV, Standard), behandelt ihre Aufgabenstellung und beschließt Lösungen. Es steht der Gemeindevertretung aber frei, den Prozess ihrer ‚Lösungssuche‘ freiwillig zu erweitern, indem sie Erweiterte Sitzungen vereinbart, in denen sowohl die offizielle Gemeindevertretung (GV, Standard) sich engagiert, wie auch Bürger, die an der Lösungssuche mitwirken wollen (GV, Experimentell). Dies werden immer nur einige wenige Bürger sein (GV, experimentell, partiell). Solche ‚optional erweiterte‘ Sitzungen sind natürlich in mehrfachem Sinne ‚Risiko behaftet‘, bieten allerdings auch eventuell eine ‚Vergrößerung des Lösungspotentials‘. Ein noch anderer Ansatz besteht darin, dass die Bürger selbst eine ‚Simulierte Gemeindevertreter Sitzung‘ organisieren, bei der die ‚echten‘ Gemeindevertreter wie alle anderen auch als Bürger teilnehmen können (GV, Experimentell, partiell). Diese ‚optionalen Sitzungen‘ haben keinerlei verbindlichen Charakter für die Lösungen der normalen Gemeindevertretung. Wenn in diesen optionalen Sitzungen Lösungen entstehen, die von einer Mehrheit als ‚gut‘ betrachtet werden, kann die normale GV entscheiden, ob sie diese übernimmt.

Es ist den gewählten Bürgern — den Gemeindevertretern — frei gestellt, ob sie sich auf solche ‚erweiterten Lösungs-Such-Modelle‘ einlassen wollen oder nicht. Es ist einer GV freigestellt, ihre ‚Lösungsprozesse‘ so zu öffnen, dass möglichst viele Bürger auf unterschiedlichste Weise so teilnehmen können, dass in konkreter Interaktion mit den interessierten Bürgern eine möglichst große Bandbreite dessen sichtbar wird, was für die Lösung der Aufgabe wichtig ist bzw. sein kann. Letztlich muss auch dann die GV entscheiden, aber die Entscheidungsbasis kann auf Erweiterung des Verfahrens der Lösungs-Suche erheblich differenzierter ausfallen und mit mehr Qualität angereichert sein.

EINE STRATEGIE DER VERÄNDERUNG ?

Will die GV ihren Prozess der Lösungs-Suche erweitern, dann muss man natürlich vorab die Frage beantworten, wie denn überhaupt ein ‚besseres Verfahren‘ der Entscheidungsfindung aussehen könnte, damit man aktuelle Entscheidungsprozesse verbessern kann.

Gleichzeitig wird man davon ausgehen müssen, dass man nicht einen ‚laufenden Betrieb‘ einfach mal so ‚umbaut‘. Dadurch würden die normalen Prozesse empfindlich gestört; ein zu großes Risiko.

Ein erprobtes Veränderungsmodell wäre hier die Einführung einer parallelen ‚experimentellen Struktur‘, in der man versucht, alle wichtigen Anforderungen einer realen Gemeindevertretung aufzugreifen, mit allen realen Daten, unter Beachtung der offiziellen ‚Regeln‘ der Verfassung, die aber im Falle von Fehlern kein Unheil anrichten würde, im Gegenteil: alle Beteiligten würden aus Fehlern sehr viel Lernen können! Solch eine parallele experimentelle Struktur könnte eben ein ‚Demokratie Labor‘ sein, das solche Experimente erlaubt.

Ein erstes Konzept

für die konkrete Ausgestaltung eines Demokratie-Labors für die Realisierung einer experimentellen Gemeindevertretung (GV, Experimentell, partiell) findet sich im folgenden Beitrag: https://www.oksimo.org/2024/12/02/demokratie-labor-beispiel/