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DEMOKRATIE-LABOR : Teil 1 – Das Planspielkonzept

Letzte Änderungen: 6.April 2025, 23:00h

–!! Noch im Entwurf !!–

Autor: Gerd Doeben-Henisch

Kommentare an: big-demokratie@oksimo.org

Dieser Text gehört in den Kontext des Themas ‚DEMOKRATIE-LABOR‘.

Das Planspielkonzept

In den ersten beiden Teilen wurden die politischen Organe der Gemeinde und die Struktur des Haushalts kurz beschrieben. Hier soll jetzt das Planspielkonzept vorgestellt werden, mit dem in den nächsten Monaten gearbeitet werden soll.

Es soll von Anfang an ‚real spielbar‘ sein, aber zugleich soll es nach und nach immer weiter entwickelt werden.

Die Idee dahinter ist, dass mit Hilfe dieses Planspielkonzepts jeder Bürger über die Möglichkeit verfügen soll, auf spielerische Weise verstehen zu lernen, wie die zentralen politische Prozesse in der Gemeinde ablaufen. Einerseits kann man also die realen Prozesse kennen lernen, zugleich besteht aber auch die Möglichkeit, zusammen mit anderen ausprobieren zu können, was passieren würde, wenn man selber ‚Gemeindevertretung spielt‘.

Vielleicht wird auf diese Weise bei der einen oder dem anderen das Interesse geweckt, sich selbst mehr in der Gemeinde zu engagieren.

Hier also das Konzept.

RAHMENKONZEPT FÜR DAS PLANSPIEL

HANDLUNGSRAUM

Der Handlungsraum wird gebildet durch die Gemeinde 61137 Schöneck, für die es einen vielfältigen Kontext gibt.

KOMMUNE

Die Kommune 61137 Schöneck ist ein realer Ort, für den durch akzeptierte Gesetze und Verordnungen aus dem Kontext verschiedene ‚politische Rollen‘ definiert sind (wie z.B. ‚Gemeindevertretung‘, ‚Gemeindevorstand‘, ‚Bürgermeisterin’ usw.).

GEGENSTAND DES PLANSPIELS


Die Mitspielenden versuchen, die politischen Abläufe und Organe zu simulieren und so zu gestalten, dass ‚gemeinsame Ziele‘ erreicht werden können. Zur Teilnahme eingeladen sind alle Bürgerinnen und Bürger Schönecks, ebenso wie aktuelle Akteure der Gemeindepolitik.

Bei den ‚Zielen‘ kann man solche unterscheiden, die der Kommune ‚von außen aufgezwungen‘ sind – nennen wir sie ‚verpflichtete Ziele‘ –, und solche Ziele, die sich die Kommune ‚selbst setzt‘ – nennnen wir sie ‚Eigene Ziele‘ –.

Ein Beispiel für ein ‚verpflichtendes Ziel‘ ist z.B. die Bereitstellung von genügend guten KITA-Plätzen.

Beispiele für ‚eigene Ziele‘ können z.B. sein ‚die Ansiedlung von mehr Gewerbe‘ sein oder die ‚Sicherung von genügend Wasser‘.

PROZESS MODELL

Um mögliche Ziele zu erreichen, muss die Kommune geeignete ‚Prozesse‘ anstoßen, durch welche die ‚aktuelle Situation (IST-Situation)‘ mittels ‚geeigneter Maßnahmen‘ so ‚umgestaltet‘ wird, dass die ‚gesetzten Ziele‘ auch ‚tatsächlich erreicht‘ werden.

IST-SITUATION


Zur IST-Situation gehört eine hinreichende Beschreibung aktueller, echter Entscheidungssituationen und in der Endausbaustufe des Planspiels auch des aktuellen Haushalts und all jener Faktoren, die den Zustand des Haushalts im Blick auf die gesetzten Ziele real beeinflussen.

MASSNAHMEN

Um eine gegebene IST-SITUATION in Richtung von gesetzten ZIEL-SITUATIONEN hin real zu ‚verändern‘, braucht es einen ‚Katalog von geeigneten Massnahmen‘, mittesl deren eine IST-Situation real so verändert werden kann, dass nach einer geplanten Zeit die ZIEL-SITUATIONEN erreicht werden.

Die Grundstruktur einer Massnahme sollte faher das Format haben:

WENN bestimmte Sachverhalte aktuell gegeben sind,

DANN sollten bestimmte Massnahmen durchgeführt werden, die entsprechende Veränderungen zur Folge haben.

Dabei sollten Faktoren wie ‚Zeitbedarf‘, ‚Finanzbedarf‘, ‚Ressourcenbedarf‘ und Ähnliches mit berücksichtigt werden.

VORGEHENSWEISE

In einem eigenen Dokument sollte festgehalten werden, wie die Vorgehensweise aussieht, innerhalb deren alle Beteiligten Massnahmen auswählen und anwenden können.

Es sollte festgelegt werden,

  1. welche ‚Akteure‘ es in diesem kommunalen Veränderungsprozess geben sollte
  2. in welcher zeitlichen Abfolge jemand Maßnahmen entscheiden kann
  3. in welchen Zeiteinheiten (Jahr, Vierteljahr, Monat, …) gehandelt werden soll.

ENTWICKLUNGSPHASE 1 und 2

In der Entwicklungsphase 1 (bis ca. November 2025) wird der ‚Haushalt‘ der Gemeinde als gegebener Rahmen vorausgesetzt und es wird eine Umgebung zur Verfügung gestellt, die es erlaubt die Arbeit der ‚Gemeindevertretung (GV)‘ nachzubilden.

In der Entwicklungsphase 2 (ab ca. November 2025) wird auch der Haushalt der Gemeinde in seinen wichtigen Strukturen und in seinen inneren Wechselbeziehungen so abgebildet, dass man sehen kann, wie verschiedene Aktionen die einzelnen Größen des Haushalts verändern.

ENTWICKLUNGSPHASE 1 : Die Arbeit der Gemeindevertretung

Die ‚Gemeindevertretung (GV)‘ der Gemeinde ist das zentrale politische Organ der Gemeinde. Dieses Gremium findet sich mehrmals im Jahr zu ‚Sitzungen‘ zusammen, in denen entlang einer ‚Tagesordnung‘ die verschiedenen ‚Punkte der Tagesordnung‘ abgearbeitet werden. Nach solch einer Sitzung gibt es eine offizielle ‚Niederschrift‘ der Sitzung mit allen relevanten ‚Beschlüssen‘. Im Vorfeld einer Sitzung der Gemeindevertretung trifft sich das ‚Präsidium‘ der Gemeindevertretung bestehend aus den Vorsitzenden aller Fraktionen und beschließt die Tagesordnung für die nächste Sitzung. Diese Tagesordnung steht den einzelnen ‚Mitgliedern der Gemeindevertretung‘ ca. 2-3 Arbeitstage nach der Präsidiumssitzung zur Verfügung. Die einzelnen ‚Fraktionen‘ haben dann ca. 1.5 Wochen Zeit zur Verfügung, um sich auf die Sitzung der Gemeindevertretung vorzubereiten.

Nach Bedarf delegiert die Gemeindevertretung bestimmte Fragestellungen an einen ‚Ausschuss‘ (z.B. an den ‚Haupt- und Finanzausschuss (HUF)‘), der die Fragestellung bearbeitet und seine Ergebnisse als Empfehlungen an die Gemeindevertretung für die weitere Bearbeitung zurück leitet. In seltenen Fällen kann die Gemeindevertretung einen Ausschuss auch so beauftragen, dass deren Ergebnisse direkt Beschlusscharakter haben.

DIE ROLLE DES HAUSHALTS IM JAHRESVERLAUF

Während der laufenden Arbeit eines Jahres wird der ‚aktuell gültige Haushalt‘ als vorgegebener ‚Rahmen‘ vorausgesetzt. Im Haushalt ist geregelt, wie viel Geld für welche Sachtitel zur Verfügung steht. In diesem Fall muss die Gemeindevertretung für Maßnahmen, die finanziert werden müssen, nur darauf achten, ob die benötigten Finanzmittel im Rahmen des gültigen Haushalts prinzipiell zur Verfügung stehen.

In Ausnahmefällen — eher selten — muss bei außerordentlichen Ereignissen der Haushalt durch einen ‚Nachtragshaushalt‘ den veränderten Bedingungen angepasst werden.

AUFSTELLUNG DES HAUSHALTS

Normalerweise wird der Haushalt für das nachfolgende Jahr am Ende des laufenden Jahres neu vorbereitet und zu Beginn des nachfolgenden Jahres verabschiedet. Dieser Vorgang soll in Phase 2 des Planspiels nachgebildet werden.

TECHNISCHE UMSETZUNG DES PLANSPIELS

Das Konzept des Planspiels sieht vor, dass es entweder im Rahmen einer Versammlung in einem ‚gemeinsamen Raum‘ oder aber auch ‚verteilt online‘ gespielt werden kann.

Dazu wird im Internet ein ‚Server‘ zur Verfügung gestellt, der alle Elemente des Planspiels sowie alle Interaktionen zwischen den Beteiligten (den ‚Akteuren‘) und allen nötigen Ressourcen (z.B. die ‚Tagesordnung‘, der ‚Haushalt‘,…) in einer Software abbildete. Jeder Akteur wird mittels eines ‚Browsers‘ (auf dem PC oder dem Handy) eine Verbindung mit dieser Software aufbauen können. Sobald die Anmeldung vollzogen wurde ist ein Akteur ‚im Spiel‘; er wird zu einem ‚Mitspieler‘.

Dieses Softwarekonzept ist sehr niederschwellig und lässt sich nach Bedarf mit geringem Aufwand beliebig erweitern. Man benötigt dafür nur eine normale Internetadresse (eine ‚Domäne‘).