EINFACHES INTERAKTIVES SCHEMA FÜR DIE SEKTIONEN ‚Vermögen‘ – ‚Ergebnisse‘ – ‚Finanzen‘
Mit diesem interaktiven Beispiel kann man die drei zentralen Bestandteile des kommunalen Haushalts spielerisch Kennenlernen. Wenn man auf die jeweiligen Elemente klickt – so bekommt man ein Gefühl dafür, was sie bedeuten und wie sie zusammenhängen.
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Planspiel Gemeindehaushalt – Passwortgeschützt
Planspiel Gemeindehaushalt
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Triff Entscheidungen und beobachte, wie sich der Haushalt verändert:
Der kommunale Haushalt ist das zentrale Planungsinstrument einer Gemeinde. Er beschreibt, welche Einnahmen erwartet werden und wofür dieses Geld ausgegeben werden soll. Man kann ihn sich wie den Haushaltsplan einer Familie vorstellen – nur viel größer und komplexer.
Warum ist der Haushalt so wichtig?
Mit dem Haushalt werden politische Entscheidungen in konkrete Zahlen übersetzt:
Wie viel Geld steht zur Verfügung?
Wofür soll es verwendet werden – Schulen, Straßen, Klima, Soziales?
Welche Projekte sind realistisch?
Nur wenn diese Fragen gut beantwortet werden, kann die Gemeinde sinnvoll handeln – heute und in Zukunft.
Drei zentrale Bestandteile
Der Haushalt umfasst drei zentrale Bestandteile:
Ergebnisrechnung: Zeigt, ob die Gemeinde mehr einnimmt als sie ausgibt – oder umgekehrt. Dies betrifft laufende Einnahmen und Ausgaben, wie z. B. Steuern, Gebühren oder Personalkosten.
Finanzrechnung: Zeigt, wie sich das tatsächliche Geld auf dem Konto verändert. Sie enthält Einzahlungen und Auszahlungen, z. B. für Investitionen (z. B. neue Kita) oder Kredite.
Vermögensrechnung: Gibt einen Überblick über das Vermögen und die Schulden der Gemeinde – ähnlich wie bei einer Bilanz. Hier wird z. B. sichtbar, wie viele Gebäude, Fahrzeuge oder Kredite vorhanden sind.
Etwas ausführlicher:
1: Vermögensrechnung
Die Vermögensrechnung zeigt, was die Gemeinde besitzt und was sie verbindlich schuldet – ähnlich wie eine Bilanz in einem Unternehmen. Sie besteht aus zwei Seiten:
Aktiva (Vermögen): z. B. Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, Infrastruktur
Passiva (Schulden): z. B. Kredite, offene Rechnungen
Die Vermögensrechnung ist wichtig, um den langfristigen Zustand der Gemeinde zu verstehen: Wird das Vermögen aufgebaut oder abgebaut? Werden Schulden mehr oder weniger?
Wichtige Begriffe
Begriff
Bedeutung
Anlagevermögen
Langfristige Werte wie Grundstücke, Gebäude, Straßen – schwer veräußerbar.
Verbindlichkeiten
Schulden gegenüber Banken oder anderen Gläubigern.
Ertragssteigerung
Wenn die Gemeinde z. B. durch neue Betriebe oder Zuzug mehr Einnahmen erzielt.
Steuer erhöhen
Möglichkeit, über höhere Steuersätze (z. B. Grundsteuer) die Einnahmen zu steigern – politisch oft umstritten.
2. Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung zeigt, ob die Gemeinde dauerhaft wirtschaftlich arbeitet – also ob sie mehr einnimmt als ausgibt. Dabei geht es nicht um das Bargeld auf dem Konto, sondern um den Ressourcenverbrauch und die Ressourcenentstehung in einem Jahr.
Wichtig ist: Auch nicht-geldliche Werte wie die Abschreibung von Gebäuden oder Rückstellungen fließen ein. So wird sichtbar, ob sich die Gemeinde auf Dauer finanziell gesund entwickelt.
Wichtige Begriffe
Begriff
Bedeutung
Erträge
Einnahmen im weiteren Sinn: z. B. Steuern, Gebühren, Zuweisungen vom Land.
Aufwendungen
Alle Ausgaben für Personal, Unterhalt, Sozialleistungen, Energie, …
Abschreibungen
Wertminderung von Vermögenswerten (z. B. wenn ein Gebäude jedes Jahr an Wert verliert).
Rückstellungen
Reserven für absehbare, aber noch nicht genau bezifferbare Verpflichtungen.
Die Finanzrechnung zeigt, wie sich der tatsächliche Geldfluss der Gemeinde in einem Jahr entwickelt – also was auf dem Konto passiert. Das ist besonders wichtig für die kurzfristige Zahlungsfähigkeit: Hat die Gemeinde genug Geld, um Rechnungen zu begleichen oder Investitionen zu tätigen?
Unterschied zur Ergebnisrechnung: Hier geht es nicht um Werteverzehr, sondern nur um Einzahlungen und Auszahlungen.
Wichtige Begriffe
Begriff
Bedeutung
Einzahlungen
Geld, das tatsächlich eingeht – z. B. durch Steuern, Gebühren, Kredite.
Auszahlungen
Geld, das tatsächlich ausgegeben wird – z. B. Baukosten, Gehälter.
Saldo (Zahlungsbilanz)
Einzahlungen – Auszahlungen. Positiv = mehr Geld am Ende des Jahres.
Investitionen
Ausgaben für neue Werte wie Gebäude, Straßen, Geräte.
Kreditaufnahme
Möglichkeit, bei Defiziten Geld durch Kredite zu beschaffen.
Wie hängen die Module zusammen? – Ein Beispiel aus dem Alltag der Gemeinde
Der kommunale Haushalt besteht nicht aus drei losgelösten Bereichen – Vermögensrechnung, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung wirken ständig zusammen. Eine Entscheidung oder ein Ereignis in einem Modul hat Folgen für die anderen. Das lässt sich an einem einfachen Beispiel zeigen:
Beispiel: Eine neue Kita wird gebaut
Die Gemeinde entscheidet, eine neue Kindertagesstätte zu bauen. Was passiert nun?
1. Finanzrechnung:
Die Investition von z. B. 3 Mio. € wird als Auszahlung erfasst. ➡ Das belastet den Kassensaldo. ➡ Um die Kita zu finanzieren, nimmt die Gemeinde ggf. einen Kredit auf → Kreditaufnahme steigt.
2. Ergebnisrechnung:
Der Bau verursacht laufende Aufwendungen (z. B. Planung, Genehmigungen, Bauverwaltung). Nach Fertigstellung entstehen jährlich neue Aufwendungen: Personal, Energie, Unterhalt. ➡ Diese wiederkehrenden Kosten tauchen in der Ergebnisrechnung auf. ➡ Zusätzlich gibt es eine Abschreibung auf das neue Gebäude – verteilt über z. B. 40 Jahre.
3. Vermögensrechnung:
Durch den Bau erhöht sich das Anlagevermögen (ein neues Gebäude kommt dazu). ➡ Gleichzeitig steigen die Verbindlichkeiten, wenn ein Kredit aufgenommen wurde. ➡ Netto kann das Vermögen steigen, sinken – oder stabil bleiben, je nach Finanzierung.
Fazit:
Was im einen Modul wie eine einfache Buchung aussieht (z. B. „Kita gebaut“), hat vielschichtige Folgen in allen Bereichen. Nur wenn man das ganze System versteht, kann man gute Entscheidungen treffen.
Mit diesem interaktiven Beispiel kann man die drei zentralen Bestandteile des kommunalen Haushalts spielerisch Kennenlernen. Wenn man auf die jeweiligen Elemente klickt – so bekommt man ein Gefühl dafür, was sie bedeuten und wie sie zusammenhängen.
Mit diesem interaktiven Beispiel kann man die drei zentralen Bestandteile des kommunalen Haushalts spielerisch Kennenlernen. Wenn man auf die jeweiligen Elemente klickt – so bekommt man ein Gefühl dafür, was sie bedeuten und wie sie zusammenhängen. Dazu Anzeige der Historie und Möglichkeit, die Ergebnisse herunter zu laden.
BILD : Schaubild der Gemeinde Schöneck mit Andeutung der verschiedenen Kontexte, die auf die Gemeinde einwirken. Dazu Beispiele wichtiger Regelwerke, die festlegen, welche die verschiedenen ‚politischen Organe‘ — auf der Webseite der Gemeinde ‚Gremien‘ genannt — zu berücksichtigen haben. Aufgeführt sind die GV (Gemeindevertretung), der GVO* (die Mitglieder des Gemeindevorstands, die von der GV gewählt werden), die BM (Bürgermeisterin) — welche zusammen mit dem GVO* den Gemeindevorstand GVO bildet — sowie die GVW (Gemeindeverwaltung). Der Buchstabe ‚W‘ zeigt an, welches Gremium ‚gewählt‘ worden ist. Die GV beauftragt einerseits den GVO und kontrolliert ihn auch.
Die Gemeindevertretung ist das oberste Beschlussorgan der Gemeinde Schöneck. Die Mitglieder der Gemeindevertretung werden bei der Kommunalwahl von den stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Gemeindevertreter sind ehrenamtlich tätig.
Die Mitglieder derX. Gemeindevertretung wurden bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 gewählt. Am 22. April 2021 hat sich die Gemeindevertretung konstituiert. Die Wahlzeit dieserGemeindevertretung dauert von 2021 – 2026.
Die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen. Der Finanzausschuss muss gebildet werden. Die Ausschüsse erstatten über ihre Tätigkeit Bericht in der Gemeindevertretung. In Schöneck setzen sich die Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis in den Fraktionen zusammen. Die einzelnen Mitglieder werden benannt und können sich im Einzelfall durch andere Mitglieder ihrer Fraktion vertreten lassen. Die Vorsitzenden und ihre Stellvertreter werden in den konstituierenden Sitzungen in den Ausschüssen gewählt. Die kommunalen Themen, über die später gegebenenfalls in der Gemeindevertretung abgestimmt wird, werden in den Ausschüssen ausführlich beraten. Zum Teil holt das Gremium Expertenmeinungen ein, vereinbart Ortstermine etc. Die Ausschüsse geben der Gemeindevertretung Empfehlungen, können von dieser aber in Einzelfällen autorisiert werden, abschließend zu beraten.
Die Aufgaben und die Stellung des Gemeindevorstandessind in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) geregelt. In Städten trägt der Gemeindevorstand die Bezeichnung Magistrat. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeindevorstandes tragen die Amtsbezeichnung Beigeordnete bzw. Beigeordneter.
Die wesentlichen Aufgaben des Gemeindevorstands finden sich in § 66 HGO. Nach dieser Vorschrift ist der Gemeindevorstand die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde. Er hat insbesondere
die Gesetze und Verordnungen sowie die im Rahmen der Gesetze erlassenen Weisungen der Aufsichtsbehörden auszuführen,
die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszuführen,
die ihm nach der HGO obliegenden und die ihm von der Gemeindevertretung allgemein oder im Einzelfall zugewiesenen Angelegenheiten zu erledigen,
die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde und das sonstige Gemeindevermögen zu verwalten,
die Gemeindeabgaben nach den Gesetzen und nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung auf die Verpflichteten zu verteilen und ihre Beitreibung zu bewirken sowie die Einkünfte der Gemeinde einzuziehen,
den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm aufzustellen sowie das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen,
die Gemeinde zu vertreten, den Schriftwechsel zu führen und die Gemeindeurkunden zu vollziehen.
Der Gemeindevorstand tagt nichtöffentlich (§ 67 Abs. 1 HGO).
Der Gemeindevorstand hat darüber hinaus die Bürger in geeigneter Weise, insbesondere durch öffentliche Rechenschaftsberichte, über wichtige Fragen der Gemeindeverwaltung zu unterrichten und das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen.
BILD : Schaubild der Gemeinde Schöneck mit Andeutung der verschiedenen Kontexte, die auf die Gemeinde einwirken. Dazu Beispiele wichtiger Regelwerke, die festlegen, welche die verschiedenen ‚politischen Organe‘ — auf der Webseite der Gemeinde ‚Gremien‘ genannt — zu berücksichtigen haben. Aufgeführt sind die GV (Gemeindevertretung), der GVO* (die Mitglieder des Gemeindevorstands, die von der GV gewählt werden), die BM (Bürgermeisterin) — welche zusammen mit dem GVO* den Gemeindevorstand GVO bildet — sowie die GVW (Gemeindeverwaltung). Der Buchstabe ‚W‘ zeigt an, welches Gremium ‚gewählt‘ worden ist. Die GV beauftragt einerseits den GVO und kontrolliert ihn auch.
Dazu im einzelnen:
Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung ist das oberste Beschlussorgan der Gemeinde Schöneck. Die Mitglieder der Gemeindevertretung werden bei der Kommunalwahl von den stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Gemeindevertreter sind ehrenamtlich tätig.
Die Mitglieder derX. Gemeindevertretung wurden bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 gewählt. Am 22. April 2021 hat sich die Gemeindevertretung konstituiert. Die Wahlzeit dieserGemeindevertretung dauert von 2021 – 2026.
Die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen. Der Finanzausschuss muss gebildet werden. Die Ausschüsse erstatten über ihre Tätigkeit Bericht in der Gemeindevertretung. In Schöneck setzen sich die Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis in den Fraktionen zusammen. Die einzelnen Mitglieder werden benannt und können sich im Einzelfall durch andere Mitglieder ihrer Fraktion vertreten lassen. Die Vorsitzenden und ihre Stellvertreter werden in den konstituierenden Sitzungen in den Ausschüssen gewählt. Die kommunalen Themen, über die später gegebenenfalls in der Gemeindevertretung abgestimmt wird, werden in den Ausschüssen ausführlich beraten. Zum Teil holt das Gremium Expertenmeinungen ein, vereinbart Ortstermine etc. Die Ausschüsse geben der Gemeindevertretung Empfehlungen, können von dieser aber in Einzelfällen autorisiert werden, abschließend zu beraten.
Die Aufgaben und die Stellung des Gemeindevorstandessind in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) geregelt. In Städten trägt der Gemeindevorstand die Bezeichnung Magistrat. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeindevorstandes tragen die Amtsbezeichnung Beigeordnete bzw. Beigeordneter.
Die wesentlichen Aufgaben des Gemeindevorstands finden sich in § 66 HGO. Nach dieser Vorschrift ist der Gemeindevorstand die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde. Er hat insbesondere
die Gesetze und Verordnungen sowie die im Rahmen der Gesetze erlassenen Weisungen der Aufsichtsbehörden auszuführen,
die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszuführen,
die ihm nach der HGO obliegenden und die ihm von der Gemeindevertretung allgemein oder im Einzelfall zugewiesenen Angelegenheiten zu erledigen,
die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde und das sonstige Gemeindevermögen zu verwalten,
die Gemeindeabgaben nach den Gesetzen und nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung auf die Verpflichteten zu verteilen und ihre Beitreibung zu bewirken sowie die Einkünfte der Gemeinde einzuziehen,
den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm aufzustellen sowie das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen,
die Gemeinde zu vertreten, den Schriftwechsel zu führen und die Gemeindeurkunden zu vollziehen.
Der Gemeindevorstand tagt nichtöffentlich (§ 67 Abs. 1 HGO).
Der Gemeindevorstand hat darüber hinaus die Bürger in geeigneter Weise, insbesondere durch öffentliche Rechenschaftsberichte, über wichtige Fragen der Gemeindeverwaltung zu unterrichten und das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen.
Die fundamentale Rolle des Wissens in einer Demokratie – Wie es ‚entsteht‘, wie es ‚lebt‘, wie es die Welt ‚verändern‘ kann – zum Guten wie zum Schlechten.
Als großer ‚Rahmen‘ für alle Texte des Buches gilt die Frage nach der Rolle des ‚Lebens‘ auf dem Planet Erde, und hier insbesondere die Frage nach der Rolle des ‚homo sapiens‘, also die Frage nach der Rolle der ‚Menschen‘. Von den hier möglichen vielen Aspekten soll die Frage im Zentrum stehen, wie die ‚Macht‘ in einer menschlichen Gesellschaft ‚formatiert‘ ist.
Für die ‚Formatierung der Macht‘ wird hier unterschieden zwischen dem Format einer ‚Autokratie‘ und dem Format einer ‚Demokratie‘.
Demokratie ist eine besondere Form der Machtverteilung. Während in Autokratien wenige über viele herrschen und dabei nahezu unbegrenzt entscheiden können, beruht Demokratie auf Regeln, die von vielen mitgetragen und kontrolliert werden müssen. Damit wird Macht nicht abgeschafft – aber sie wird auf eine neue Weise „formatiert“: Sie ist an Verfahren gebunden, an Transparenz, an Rechenschaft, an Zustimmung. Die Grundlage dieses neuen Formats ist Wissen.
Wissen wird in Demokratien zur Lebensader politischer Gestaltung. Denn dort, wo viele Menschen an Entscheidungsprozessen beteiligt sind – sei es durch Wahlen, durch öffentliche Debatten oder durch Mitwirkung in Gremien –, hängt alles davon ab, wie gut informiert die Menschen sind, was sie verstehen, woran sie glauben können, und was sie für möglich halten.
Aber Wissen ist nicht einfach da. Es entsteht, verteilt sich ungleich, wird angezweifelt, vergessen oder bewusst verfälscht. Und in einer Welt, die sich rasant verändert – ökologisch, technologisch, kulturell –, wächst nicht nur der Umfang des Wissens, sondern auch die Unsicherheit darüber, welches Wissen für unsere gemeinsame Zukunft entscheidend ist.
Das führt zu einer zentralen Frage für jede Demokratie: Wie kann sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger auf allen Ebenen – von der Kommune bis zur nationalen Regierung – über das Wissen verfügen, das nötig ist, um verantwortlich zu handeln? Wie lässt sich ein solches Wissen in der Breite erzeugen, vermitteln und erhalten – und das unter Bedingungen, in denen weder beliebig viel Zeit noch beliebig viele Ressourcen zur Verfügung stehen?
Für die aktuelle Entwicklung der Demokratie steht daher das „Wissensformat der Demokratie“ im Mittelpunkt. Es geht darum zu klären, welches Wissen Menschen brauchen – individuell und kollektiv –, um als demokratische Akteure wirksam zu werden. Es geht um die Strukturen, die solches Wissen ermöglichen oder verhindern. Und es geht um die Frage, ob und wie die heutigen Demokratien in der Lage sind, aus der Fülle des verfügbaren Wissens dasjenige herauszufiltern, das hilft, eine gemeinsame Zukunft zu gestalten.
Wissen ist Macht – aber nur, wenn es geteilt und genutzt wird. Demokratie bedeutet, diese Macht in die Hände vieler zu legen. Das gelingt nur, wenn das nötige Wissen verstehbar, zugänglich, überprüfbar und handlungsrelevant gemacht wird – für alle Beteiligten, auf allen Ebenen, in allen Lebenslagen.
Im Verlauf des DEMOKRATIE-LABORS werden immer mehr Elemente erarbeitet, die dabei helfen können, den ‚Haushalt‘ der Gemeinde Schöneck besser zu verstehen. Diese Elemente werden hier aufgelistet und per Klicken zugänglich gemacht.
Der kommunale Haushalt ist das zentrale Planungsinstrument einer Gemeinde. Er beschreibt, welche Einnahmen erwartet werden und wofür dieses Geld ausgegeben werden soll. Man kann ihn sich wie den Haushaltsplan einer Familie vorstellen – nur viel größer und komplexer.
Warum ist der Haushalt so wichtig?
Mit dem Haushalt werden politische Entscheidungen in konkrete Zahlen übersetzt:
Wie viel Geld steht zur Verfügung?
Wofür soll es verwendet werden – Schulen, Straßen, Klima, Soziales?
Welche Projekte sind realistisch?
Nur wenn diese Fragen gut beantwortet werden, kann die Gemeinde sinnvoll handeln – heute und in Zukunft.
Drei zentrale Bestandteile
Der Haushalt umfasst drei zentrale Bestandteile:
Ergebnisrechnung: Zeigt, ob die Gemeinde mehr einnimmt als ausgibt – oder umgekehrt. Dies betrifft laufende Einnahmen und Ausgaben, wie z. B. Steuern, Gebühren oder Personalkosten.
Finanzrechnung: Zeigt, wie sich das tatsächliche Geld auf dem Konto verändert. Sie enthält Einzahlungen und Auszahlungen, z. B. für Investitionen (z. B. neue Kita) oder Kredite.
Vermögensrechnung: Gibt einen Überblick über das Vermögen und die Schulden der Gemeinde – ähnlich wie bei einer Bilanz. Hier wird z. B. sichtbar, wie viele Gebäude, Fahrzeuge oder Kredite vorhanden sind.
Etwas ausführlicher:
1: Vermögensrechnung
Die Vermögensrechnung zeigt, was die Gemeinde besitzt und was sie verbindlich schuldet – ähnlich wie eine Bilanz in einem Unternehmen. Sie besteht aus zwei Seiten:
Aktiva (Vermögen): z. B. Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, Infrastruktur
Passiva (Schulden): z. B. Kredite, offene Rechnungen
Die Vermögensrechnung ist wichtig, um den langfristigen Zustand der Gemeinde zu verstehen: Wird das Vermögen aufgebaut oder abgebaut? Werden Schulden mehr oder weniger?
Wichtige Begriffe
Begriff
Bedeutung
Anlagevermögen
Langfristige Werte wie Grundstücke, Gebäude, Straßen – schwer veräußerbar.
Verbindlichkeiten
Schulden gegenüber Banken oder anderen Gläubigern.
Ertragssteigerung
Wenn die Gemeinde z. B. durch neue Betriebe oder Zuzug mehr Einnahmen erzielt.
Steuer erhöhen
Möglichkeit, über höhere Steuersätze (z. B. Grundsteuer) die Einnahmen zu steigern – politisch oft umstritten.
2. Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung zeigt, ob die Gemeinde dauerhaft wirtschaftlich arbeitet – also ob sie mehr einnimmt als ausgibt. Dabei geht es nicht um das Bargeld auf dem Konto, sondern um den Ressourcenverbrauch und die Ressourcenentstehung in einem Jahr.
Wichtig ist: Auch nicht-geldliche Werte wie die Abschreibung von Gebäuden oder Rückstellungen fließen ein. So wird sichtbar, ob sich die Gemeinde auf Dauer finanziell gesund entwickelt.
Wichtige Begriffe
Begriff
Bedeutung
Erträge
Einnahmen im weiteren Sinn: z. B. Steuern, Gebühren, Zuweisungen vom Land.
Aufwendungen
Alle Ausgaben für Personal, Unterhalt, Sozialleistungen, Energie, …
Abschreibungen
Wertminderung von Vermögenswerten (z. B. wenn ein Gebäude jedes Jahr an Wert verliert).
Rückstellungen
Reserven für absehbare, aber noch nicht genau bezifferbare Verpflichtungen.
Die Finanzrechnung zeigt, wie sich der tatsächliche Geldfluss der Gemeinde in einem Jahr entwickelt – also was auf dem Konto passiert. Das ist besonders wichtig für die kurzfristige Zahlungsfähigkeit: Hat die Gemeinde genug Geld, um Rechnungen zu begleichen oder Investitionen zu tätigen?
Unterschied zur Ergebnisrechnung: Hier geht es nicht um Werteverzehr, sondern nur um Einzahlungen und Auszahlungen.
Wichtige Begriffe
Begriff
Bedeutung
Einzahlungen
Geld, das tatsächlich eingeht – z. B. durch Steuern, Gebühren, Kredite.
Auszahlungen
Geld, das tatsächlich ausgegeben wird – z. B. Baukosten, Gehälter.
Saldo (Zahlungsbilanz)
Einzahlungen – Auszahlungen. Positiv = mehr Geld am Ende des Jahres.
Investitionen
Ausgaben für neue Werte wie Gebäude, Straßen, Geräte.
Kreditaufnahme
Möglichkeit, bei Defiziten Geld durch Kredite zu beschaffen.
–!! Zusammenspiel der drei Bereiche erklären !!–
EINFACHES INTERAKTIVES SCHEMA FÜR DIE SEKTIONEN ‚Vermögen‘ – ‚Ergebnisse‘ – ‚Finanzen‘
Mit dem folgenden interaktiven Beispiel kannst Du die drei zentralen Bestandteile des kommunalen Haushalts spielerisch kennenlernen. Klicke auf die jeweiligen Elemente – so bekommst Du ein Gefühl dafür, was sie bedeuten und wie sie zusammenhängen.
Planspiel Gemeindehaushalt – Passwortgeschützt
Planspiel Gemeindehaushalt
Bitte Passwort eingeben, um mit dem Planspiel zu starten:
Triff Entscheidungen und beobachte, wie sich der Haushalt verändert:
hier eine kurze Vorschau auf die nächsten Termine im Anschluss an die Veranstaltung vom 31.März 25 der Themen-Gruppe ENERGIE.
Unser GELD : So, 13.April 2025, 15-17h
‚Unser Geld‘ steckt im Haushalt der Gemeinde. Für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Im Rahmen des Demokratie-Labors Schöneck will BiG die Möglichkeit schaffen, die echten Zahlen des Haushalts zusammen mit anderen auf spielerische Weise kennen zu lernen. Beratend unterstützt von Mitgliedern der Gemeindevertretung und speziell des Haupt- und Finanzausschusses wollen wir versuchen – zunächst für die Dauer eines Jahres – im Rahmen von Planspielen in die Welt der ‚Zahlen‘ so einzuführen, dass jeder verstehen kann, was jeweils dahinter steht, und was dies für uns Bürger bedeuten kann. Für unsere Demokratie ist es sicher gut, wenn wir dadurch auch ein bisschen besser verstehen, welchen tollen Job unsere Gemeindevertreter und die Abteilung Finanzwesen in der Gemeindeverwaltung jeden Monat für uns machen. Kontakt: big-demokratie@oksimo.org
Unser WASSER : Do, 17.April 2025, 19:30 – 21:30h
Unser Wasser kommt aus dem Wasserhahn. Jeder weiß irgendwie, dass sich hinter dem Wasserhahn eine vielfältige Welt von Technik und Natur verbirgt. Der eigene Ort, der eigene Landkreis … alles hängt untereinander zusammen. Und das ‚lokale Wasser‘ findet ohne Niederschläge, ohne Regen nicht statt. Dies lässt den Blick weiten auf die ‚globale Wassermaschine‘: ohne dieses globale Geschehen können wir unsere lokale Situation nicht angemessen verstehen. Neben diesem Blick auf das ‚Große Ganze‘ wird Prof. Doeben-Henisch ein Experiment für ein neues Voraussage-Modell zur Wasserverfügbarkeit im Bereich des MKK vorstellen, das mit Unterstützung der Kreiswerke des MKK möglich wurde. Kontakt: big-wasser@oksimo.org
Am 10.Mai wird der nächste ‚Wald-Aktionstag‘ der Arbeitsgruppe WALD von BiG stattfinden. Am Nachmittag gibt es in der Hütte der Vogelschutzfreunde von Kilianstädten einen Round Table mit Experten und Expertinnen zu Themen des Waldes. Später, wenn es dunkel genug ist, wird eine Wald-Exkursion zu den Fledermäusen angeboten. Kontakt: big-wald@oksimo.org
PS2: Gerd Doeben-Henisch ist Bürger von Schöneck, emeritierter Prof. der Frankfurt University of Applied Sciences und ist Mitglied im Vorstand der Grünen Schöneck.
PS3: BiG ist überparteilich und nicht konfessionell
WASSER : Schöneck (und Niederdorfelden) hängt mit dem Wasser zu 80% vom MKK ab. Der MKK benötigt 40% Wasser von außerhalb. Deutschland hängt zu 100% von der globalen Wassermaschine ab. Diese gerät seit einigen Jahren immer mehr außer Kontrolle. Warten wir einfach ab oder schauen wir uns das genauer an? Email:big-wasser@oksimo.org . WEB: https://www.oksimo.org/big-wasser-basis/
GIS (Geoinformationssystem) : Durch die Neuorientierung der Verwaltung von Schöneck im Bereich Digitalisierung ruht die Arbeit dieser Themengruppe bis auf weiteres. Email: big-gis@oksimo.org . WEB: https://www.oksimo.org/gis/
Zum BiG-Email-Rundbrief:
!!! Hinweis: Emails an die Adresse big@oksimo.org landen NICHT automatisch auf dem Verteiler. Dieser ist geschützt, auch wegen der ausdrücklichen Bitte einzelner, ihre Adressen zu schützen !!!
Man kann mit der BiG-Email-Liste kommunizieren, indem man in den BETREFF Schlüsselworte einfügt:
LISTE START : Anmelden zur BiG-Email-Liste
LISTE STOP : Abmelden von der Liste
ALLE : Ihr eigener Text darf an alle Teilnehmer weitergeleitet werden
Der nachfolgende Text ist ein Widerhall von vielen mehrstündigen Gesprächen zwischen Gerd Doeben-Henisch und Bettina Pfeifer, die im Vorfeld einer Ausstellung der Künstlerin Bettina Pfeifer stattgefunden haben.
Er, Philosoph und Wissenschaftler, sie Künstlerin. Der Philosoph und Wissenschaftler hatte Zeit seines Lebens immer – trotz vielfacher Faszination — Probleme mit der darstellenden Kunst gehabt. Die Künstlerin erlebte all die Jahre intensive Dialoge zur Kunst aus der Sicht der Wissenschaft durch ihren Ehemann. Wie ein roter Faden zog sich durch all die Gespräche die Frage,“Wo treffen sich Philosophie, Wissenschaft und Kunst?“
Es war dann das Thema der Ausstellung „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, welches zu Überlegungen führte, in denen sich der Philosoph und Wissenschaftler der Kunst – vermittelt durch die Künstlerin Bettina Pfeifer – auf neue Weise nähern konnte.
Es zeigte sich, dass der gemeinsame Ort jenes ‚Ringen um die Demokratie‘ ist, der kontinuierliche Kampf um das angemessene ‚Bild vom Menschen‘.
Die Werke von der Künstlerin Bettina Pfeifer kann man in der Ausstellung anschauen. Die Gedanken des Philosophen und Wissenschaftlers kann man im nachfolgenden Text nachlesen.
Collage von Werken aus der Ausstellung (Von Bettina Pfeifer genehmigt)
MENSCHENWÜRDE UNANTASTBAR ? Ein Dialog zwischen Kunst – Philosophie und Wissenschaft
Vision: Würde des Menschen
Das Leitthema „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ verweist auf den Art.1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland vom Mai 1949. Dieser Grundsatz bindet alle staatliche Gewalt und verweist ausdrücklich auf die ‚Menschenrechte‘ als „Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“.
Wie kann eine Künstlerin ein solch großes Thema als Leitthema für die Ausstellung ihrer Werke wählen? Ist das nicht irgendwie ‚übergriffig‘, wie heute so oft und gerne formuliert wird? Welches ‚Selbstverständnis‘ von ‚Künstlerin sein‘ — und damit auch von ‚Kunst‘ — kommt hier zum Ausdruck?
Visionen brauchen Menschen
Um die zuletzt gestellten Fragen beantworten zu können, müssen wir eine kleine ‚Reise in die Vergangenheit‘ unternehmen. ‚Worte mit Bedeutung‘ gibt es niemals isoliert, sondern sie benötigen immer ‚Menschen‘, die sie aussprechen, aufschreiben, weil es Dinge gibt, die sie ‚im Innern bewegen‘. Das ‚Erleben von Welt‘ ist der Boden, auf dem Vorstellungen, Gedanken, Pläne wachsen können.
Das Grauen des Krieges
Die Worte von der ‚Unantastbarkeit der Würde des Menschen‘ strahlen eine große Aura aus, etwas sehr Grundsätzliches, etwas, was selbst im normalen Alltag von Menschen weitgehend nur eine ‚Annäherung‘ bleiben kann, ein ‚Richtungsschild‘ für jeden.
Und so erscheinen die großen Worte von der ‚Unantastbarkeit der Würde des Menschen‘ wie ein ‚Widerhall‘ von etwas Tiefgreifendem, was die Seelen vieler Menschen erschüttert haben muss. Und so verwundert es nicht, dass die großen Worte des Art.1 des Grundgesetzes zurück verweisen auf die ‚Allgemeine Erklärung der Menschenrechte‘ vom Dezember 1948, verkündet von den ‚Vereinten Nationen‘, die im Januar 1942 unter dem Eindruck des großen Krieges gegründet wurden, und sich dann nach und nach immer weiter verstärkt haben.
Aus der Erschütterung von Menschen folgt normalerweise nicht, dass sie sich zusammentun, dass sie eine ‚Vision‘ von einer ’neuen Situation entwickeln‘, noch dass sie dies in einen gemeinsamen Text verwandeln, den sie dann zum Leitthema ihres Handelns machen. Aber in diesem Fall kam 1948 die Verkündigung der Vision als ‚Allgemeine Erklärung der Menschenrechte‘ zustande, und nicht nur das, viele Staaten haben sich dieser Erklärung nach und nach angeschlossen. Sie haben sich vertraglich verpflichtet, diese ‚Allgemeine Erklärung der Menschenrechte‘ für ihre eigene Verfassung als bindend zu erklären.
Vision und Wirklichkeit
Die Geschichte der Menschheit kennt viele ‚Visionen von einem besseren Leben‘, kennt viele ‚Leitbilder‘, ‚Regeln für ein besseres Leben‘, aber diese Geschichte weiß auch um die ‚Schwäche‘ der großen Worte, ihr ‚Verlöschen‘ angesichts eines Alltags, der Menschen in seinen Bann zieht und die ‚Bedeutung hinter den großen Worten‘ abschwächt, verblassen lässt, diese Bedeutungen mit anderen Erfahrungen ‚vermengt‘, bis von den großen Worten nur noch ihre ‚Hüllen‘ übrig bleiben, die ’nackten Buchstaben‘.
So erging es auch den großen Worten aus der Erklärung der Menschenrechte.[1]
Nicht alle Staaten haben diese Erklärung für ihre Verfassung übernommen, z.B. auch nicht die USA und Kanada, obwohl diese den Vereinten Nationen damals angehört haben. Ebenso kommt das Wort ‚Menschenwürde‘ in den Verfassungen von England und Frankreich nicht vor. In den 1990iger Jahren lehnte es die Richterschaft von Portugal, Spanien und Italien ab, in der Rechtsprechung den Begriff ‚Menschenwürde‘ zu benutzen, da dieser Begriff ‚zu vage sei‘. In internationalen Beziehungen kam es dann immer häufiger vor, dass die Formulierung der Menschenrecht von nicht-europäischen Staaten als ‚kulturabhängig‘ abgelehnt wurden. Und das deutliche Erstarken von ‚autokratischen Systemen‘ in den letzten Jahren entzieht den großen Worten der Menschenrechte letztlich jene Grundlagen, die für die Verwirklichung von Menschenrechte die lebenswichtige Voraussetzungen bieten.[2]
[1] Siehe dazu das kenntnisreiche Buch von Paul Tiedemann, „Was ist Menschenwürde? Eine Einführung“, 2. aktualisierte Aufl., Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2014 (Paul Tiedemann ist ein Richter und promovierter Philosoph). Dazu gibt es auch eine 9-teilige Besprechung des Buches von Gerd Doeben-Henisch: WAS IST MENSCHENWÜRDE? – Überlegungen im Umfeld des Buches von Paul Tiedemann, 2015)
[2] Sehr aufschlussreich dazu das Buch Anne Applebaum, „Die Achse der Autokratien. Korruption, Kontrolle, Propaganda: Wie Diktatoren sich gegenseitig an der Macht halten“, Aus dem Englischen von Jürgen Neubauer, Siedler Verlag, München, 2024.
Menschen als Wunder …
Was am Beispiel der großen Worte der Menschenrechte deutlich wird, ist der Sachverhalt, dass der einzige Ort, wo solche großen Worte entstehen können, der Mensch ist: ohne Menschen gibt es keine Worte, noch mehr: ohne Menschen gibt es keine ‚Worte mit Bedeutung‘, welche als ‚Botschaften‘ zwischen den Herzen der Menschen hin und her fliegen können, um ‚Kunde‘ zu bringen von dem, was das ‚Innere eines Menschen‘ bewegt. Seitdem es ‚Leben‘ auf diesem Planeten gibt — immerhin seit ca. 3.5 Mrd Jahren! — gab es noch nie eine Lebensform, welche dies in solch einer Ausprägung vermocht hat, wie wir — als die Lebensform ‚Homo sapiens‘ — es können. Uns gibt es aber auch erst seit ca. 300.000 Jahre auf diesem Planeten. [3]
[3] Wer sich täglich stundenlang mit Worten von ‚Künstlicher Intelligenz (KI)‘ ‚bespaßen‘ lässt, sollte sich klar machen, dass diese Worte von Computerprogrammen bereit gestellt werden, die Menschen erschaffen und trainiert haben, und dass die Worte des Programms nahezu allesamt aus den Texten von Menschen genommen wurden. Wir bewundern also ‚unser Spiegelbild‘. Welch bizarre Situation.
Kunst als ‚Hervorbringung von …‘
Die Erforschung der Geschichte von Menschen wird von vielen Disziplinen unterstützt. Ein großer Befund schält sich heraus: Menschen werden mindestens seit 30 – 40 tausend Jahren begleitet von Gegenständen, die nicht direkt einer ’nützlichen Tätigkeit‘ zuzuordnen sind. Sie ’stehen für sich‘, aber in einer Weise, die ‚andeutet‘, dass sie für die Menschen jeweils doch eine ‚Bedeutung‘ haben. Das ‚Dingliche des Objekts‘ steht nicht ‚für sich alleine‘ sondern erscheint als ‚Teil des Bedeutungsfeldes‘ der jeweiligen Menschen. Alle Bedeutungsfelder gründen im ‚Innern eines Menschen‘ und sie werden um so ‚gewichtiger‘ je mehr Menschen diese Bedeutung teilen. Geteilte Bedeutungen ermöglichen ‚Gemeinschaft‘.
Vielleicht macht es Sinn, die Wurzeln von dem, was wir ‚Kunst‘ nennen, in diesen Kontext zu verlagern, wo Menschen ihr Leben, ihren Alltag sich selbst unter den Bedingungen ihres Inneren eine Form verleihen, die ‚aufmerken‘ lässt, die ‚verbinden‘ kann, die ein ’neues Sprechen‘ ermöglicht über etwas, das vorher so nicht da war.
Im ‚künstlerischen Schaffen‘ kann eine ‚Wirklichkeit‘ erfahrbar werden, die allen Beteiligten eine ‚Hand reicht‘, um ‚mehr‘ sehen zu können.
In einer Ausstellung: man kann sich damit begnügen, diese Objekte einfach nur anzuschauen, in Ruhe, einfach so. Man kann diese Objekte aber auch als ‚Werke‘ verstehen, als ‚Ausdruck‘ einer Künstlerin, für die sich jedes Werk mit einer Wolke von Eindrücken und Gefühlen verbindet, spezifischen Situationen oder gar längeren Prozessen, ganzen Geschichten, Dramen, Leiden aber auch sehr Schönem.
Die große Vision von der ‚Unantastbarkeit der Menschenwürde‘ entstand bei der Künstlerin Bettina Pfeifer durch die ‚Betroffenheit‘ von Menschen angesichts der Welt um sie herum. Im Erlebnis von Kunst, im Erlebnis von Menschen, die ‚lebendig empfinden‘ und ihr Inneres mit anderen teilen, kann immer wieder eine neue, eine kraftvolle Vision von dem entstehen, was ‚Leben‘ für uns und die ‚Welt um uns herum‘ sein kann, sein sollte.
Für die Ausstellung von Bettina Pfeifer im Schloß Philippsruhe in Hanau : Vielleicht nehmen Sie sich ein wenig Zeit, gehen in diese Ausstellung; sie besitzt eine große Dichte. Lassen Sie sich ‚beschenken‘ … und schenken Sie der Künstlerin vielleicht etwas zurück: Aufmerksamkeit 🙂