DEMOKRATIE-LABOR : Teil 1 – Politische Organe

Ziel: Grundverständnis für die wichtigsten Akteure und deren Rollen (z. B. Gemeindevertretung, Gemeindevorstand, Bürgermeister:in)

Änderungen: 4.April 2025

–!! Noch im Entwurf !!–

Autor: Gerd Doeben-Henisch

Kommentare an: big-demokratie@oksimo.org

Dieser Text gehört in den Kontext des Themas ‚DEMOKRATIE-LABOR : Teil 1‘.

DIE POLITISCHEN ORGANE – DIE SPIELREGELN – DIE EMPIRISCHE REALITÄT

Überblick zu den politischen Organe (Gremien)

Einen Überblick über alle Gremien der Gemeinde Schöneck von der Webseite der Gemeinde findet sich hier: https://schoeneck.ris-portal.de/gremien

BILD : Schaubild der Gemeinde Schöneck mit Andeutung der verschiedenen Kontexte, die auf die Gemeinde einwirken. Dazu Beispiele wichtiger Regelwerke, die festlegen, welche die verschiedenen ‚politischen Organe‘ — auf der Webseite der Gemeinde ‚Gremien‘ genannt — zu berücksichtigen haben. Aufgeführt sind die GV (Gemeindevertretung), der GVO* (die Mitglieder des Gemeindevorstands, die von der GV gewählt werden), die BM (Bürgermeisterin) — welche zusammen mit dem GVO* den Gemeindevorstand GVO bildet — sowie die GVW (Gemeindeverwaltung). Der Buchstabe ‚W‘ zeigt an, welches Gremium ‚gewählt‘ worden ist. Die GV beauftragt einerseits den GVO und kontrolliert ihn auch.

Dazu im einzelnen:

Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist das oberste Beschlussorgan der Gemeinde Schöneck. Die Mitglieder der Gemeindevertretung werden bei der Kommunalwahl von den stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die Gemeindevertreter sind ehrenamtlich tätig. 

Die Mitglieder der X. Gemeindevertretung wurden bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 gewählt. Am 22. April 2021 hat sich die Gemeindevertretung konstituiert. Die Wahlzeit dieser Gemeindevertretung dauert von 2021 – 2026.

URL: https://www.schoeneck.de/rathaus-politik/politik/gemeindevertretung/

Ausschüsse der Gemeindevertretung (GVAs)

Die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen. Der Finanzausschuss muss gebildet werden. Die Ausschüsse erstatten über ihre Tätigkeit Bericht in der Gemeindevertretung. In Schöneck setzen sich die Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis in den Fraktionen zusammen. Die einzelnen Mitglieder werden benannt und können sich im Einzelfall durch andere Mitglieder ihrer Fraktion vertreten lassen. Die Vorsitzenden und ihre Stellvertreter werden in den konstituierenden Sitzungen in den Ausschüssen gewählt. Die kommunalen Themen, über die später gegebenenfalls in der Gemeindevertretung abgestimmt wird, werden in den Ausschüssen ausführlich beraten. Zum Teil holt das Gremium Expertenmeinungen ein, vereinbart Ortstermine etc. Die Ausschüsse geben der Gemeindevertretung Empfehlungen, können von dieser aber in Einzelfällen autorisiert werden, abschließend zu beraten.

URL: https://www.schoeneck.de/rathaus-politik/politik/ausschuesse/

Die Bürgermeisterin

Bürgermeisterin Carina Wacker (CDU) ist seit dem am 15. Juli 2024 im Amt.

Der Gemeindevorstand

URL: https://www.schoeneck.de/rathaus-politik/politik/gemeindevorstand/

Die Aufgaben des Gemeindevorstandes

Die Aufgaben und die Stellung des Gemeindevorstandes sind in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) geregelt. In Städten trägt der Gemeindevorstand die Bezeichnung Magistrat. Die ehrenamtlichen Mitglieder des Gemeindevorstandes tragen die Amtsbezeichnung Beigeordnete bzw. Beigeordneter.

Die wesentlichen Aufgaben des Gemeindevorstands finden sich in § 66 HGO. Nach dieser Vorschrift ist der Gemeindevorstand die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde. Er hat insbesondere

  • die Gesetze und Verordnungen sowie die im Rahmen der Gesetze erlassenen Weisungen der Aufsichtsbehörden auszuführen,
  • die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszuführen,
  • die ihm nach der HGO obliegenden und die ihm von der Gemeindevertretung allgemein oder im Einzelfall zugewiesenen Angelegenheiten zu erledigen,
  • die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde und das sonstige Gemeindevermögen zu verwalten,
  • die Gemeindeabgaben nach den Gesetzen und nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung auf die Verpflichteten zu verteilen und ihre Beitreibung zu bewirken sowie die Einkünfte der Gemeinde einzuziehen,
  • den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm aufzustellen sowie das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen,
  • die Gemeinde zu vertreten, den Schriftwechsel zu führen und die Gemeindeurkunden zu vollziehen.

Der Gemeindevorstand tagt nichtöffentlich (§ 67 Abs. 1 HGO).

Der Gemeindevorstand hat darüber hinaus die Bürger in geeigneter Weise, insbesondere durch öffentliche Rechenschaftsberichte, über wichtige Fragen der Gemeindeverwaltung zu unterrichten und das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen.

URL: https://www.schoeneck.de/rathaus-politik/politik/gemeindevorstand/aufgaben/

Verschiedene Beiräte

URL: https://www.schoeneck.de/rathaus-politik/politik/beiraete/