
25.Jan 2025 – 27.Jan 2025
Autoren: das BiG-WALD Team und Freunde
Kontakt: big-wald@oksimo.org (Kommentare erwünscht!)
KONTEXT
Dieser Text ist Teil der Themenseite vom BiG-Team WALD und gehört zum speziellen Thema Das große Waldprojekt 2024-2026.
—!! Die Seite ist bislang ein Entwurf und und soll von möglichst vielen noch diskutiert werden !!–
–!! Die Diskussion vom Round Table vom 26.Jan 25 soll hier noch eingearbeitet werden !!–
AUFGABENSTELLUNG
Die Gemeinde 61137 Schöneck besitzt als ‚Körperschaft‘ einen ‚gemeindeeigenen Wald‘ — der auch ein FFH Wald ist (Natura 2000 Wald) — mit einer Fläche von 121,55 ha (angeblich doch nur 81 ha; ist zu klären).[1] Siehe auch die Karte vom EU-Viewer.[2]

Etwas genauer auf einer Karte von HLNUG mit der Kennziffer für den Wald 5719-302:[3]

Nach dem § 5 HWaldG Nr.2 gilt laut Hessischem Waldgesetz, dass die „Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer von Wald mit einer Forstbetriebsfläche ab 100 Hektar … ihre Ziele der Waldbewirtschaftung in Betriebsplänen festzulegen [haben]. Die Betriebspläne sind in der Regel für zehn Jahre aufzustellen. Dabei bleibt die Wahl der Betriebsform, die Festlegung zur Holzproduktion und ihrer Nachhaltsbestimmungsgrößen der Waldbesitzerin und dem Waldbesitzer überlassen, soweit hierdurch die Erfüllung der Grundpflichten nicht gefährdet wird.“[4]
Der Umfang des gesamten gemeindeeigenen Waldes von Schöneck soll mehr 200 ha betragen (Quellen?).
Im Standardfall wird der Wald einer Körperschaft vom Landesbetrieb Hessenforst betreut. Allerdings gilt nach § 19 HWaldG Nr.5, dass ein Waldbesitzer das Betreuungsverhältnis durch Hessenforst auch verlassen kann.
Im Fall der Gemeinde 61137 Schöneck läuft die aktuelle Bewirtschaftung des gemeindeeigenen Waldes im Jahr 2026 aus und muss für die nächsten 10 Jahre 2027 – 2036 erneuert werden.
ABLAUF DER ERSTELLUNG EINES DIENSTLEISTUNGSVERTRAGES FÜR EINEN BETRIEBSPLAN
Der nachfolgende Ablaufplan ist ein Vorschlag, wie ihn ein Experte für solche Verhandlungen vorgeschlagen hat. Dieser Vorschlag muss sicher von allen ausführlich noch diskutiert werden.

[1] Liste der FFH-Gebiete in Hessen (‚Wald zwischen Kilianstädten und Büdesheim‘, Nr. 5719-302, Fläche: 121,55 ha : https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_FFH-Gebiete_in_Hessen
[2] NATURA 2000: Viewer der EU : https://natura2000.eea.europa.eu/
[3] NATURA 2000 – MKK : https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/naturschutz/natura2000/Gebietskarten/2017/Main-Kinzig-Kreis.pdf
[4] Hessisches Waldgesetz [HWaldG] von 2013 : https://landwirtschaft.hessen.de/sites/landwirtschaft.hessen.de/files/2021-06/hessisches_waldgesetz.pdf
INHALTLICHE FÜLLUNG DES BETRIEBSPLANS
Das vorausgehende Schema thematisiert noch keinerlei spezifische Inhalte sondern skizziert nur den Rahmen, den die Waldgesetze (Bund, Hessen) festlegen.
Wenn die Gemeinde als Eigentümerin spezielle Anforderungen für ihren eigenen Wald fordern und umsetzen will, dann müssen diese seitens der Gemeinde erarbeitet und im Rahmen der Verhandlungen mit dem Dienstleister eingebracht werden.
Damit stellt sich für die Gemeinde die Frage, ob sie über solche eigenen Anforderungen für ihren eigenen Wald verfügt.
Es ist die Intention des großen Waldprojektes 2024-2026, durch Informationsveranstaltungen dazu beizutragen, diese Frage zu klären und — soweit als möglich — inhaltliche Anregungen einzubringen.